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AKTUELLES

 

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG DES BGH ZUR STEUERBERATERHAFTUNG (BGH V. 11.05.2006)

In steter Regelmäßigkeit äußern sich unsere Mandanten unzufrieden bis in Teilen sogar sehr kritisch über die Leistungen ihres jeweiligen Steuerberaters. Wenn es sich hierbei auch nur um eine Stichprobe handelt, belegen die vielen entschiedenen Rechtsfragen des IX. Zivilsenats des BGH in jüngster Zeit einen Handlungsbedarf.

Grundlegender Punkt hierbei war die Frage, ob sich bei der Steuerberatung um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag handelt. Während der Werkvertrag eindeutig die Nachbesserung des mangelnden Werks im Fokus hat, stellt der Dienstvertrag in Ermangelung eines solchen Gewährleistungsrechts den Schadens-ersatzanspruch in den Vordergrund.

Da in der Regel Fehler eines Steuerberaters meist erst durch einen neuen Steuerberater aufgedeckt werden, schließt sich das Nachbesserungsrecht allein von der Handhabe her faktisch aus. Dies wurde auch vom BGH so gesehen und alleine der Schadensersatz als mögliches Instrument im Rahmen der Haftung formuliert.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an!

Telefon: 0221-92 69 89 88

 

 

.......A K T U E L L E S

   

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten (BAG-Urteil vom 13.12.2005)

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Faktische Geschäftsführung und Haftung nach §69 AO
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Kündigungen faktisch doch vom AGG betroffen
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Aktuelle Rechtsprechung  des BGH zur Steuerberaterhaftung (BGH v. 11.05.06)
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Aushebelung der Globalzession (OLG Karlsruhe 14U 200/03)

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